Findet das Jugendschutzgesetz an Bord von AIDA Anwendung?
An Bord findet das Deutsche Jugendschutzgesetz Anwendung, auf dessen Einhaltung wir im Interesse aller Gäste größte Aufmerksamkeit legen. Die Alterskontrolle erfolgt über eine Codierung der Bordkarte. Beachten Sie bitte, dass Sie die Aufsichtspflicht für Ihr Kind haben.
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre dürfen sich ohne Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten zwischen 23:00 und 05:00 Uhr nicht an der Bar aufhalten. Für Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren gilt dies zwischen 24:00 und 05:00 Uhr.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf der Zutritt zur Diskothek nur dann gestattet werden, wenn sie in Begleitung einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person sind. Eine zeitliche Begrenzung für ihren Aufenthalt gibt es in diesem Fall nicht.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine alkoholhaltigen Getränke erhalten oder zu sich nehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Zweifel zum Altersnachweis nach der Bordkarte fragen.